Ein Immobilienkaufvertrag ist von großer Bedeutung und birgt eine gewisse Komplexität. Im Folgenden erhalten Sie Informationen darüber, worauf Sie insbesondere bei einem Kaufvertrag achten sollten und welche potenziellen Fallstricke es gibt.
In Deutschland ist eine Immobilientransaktion nur durch notarielle Beurkundung gültig. Der Notar übernimmt die Aufgabe, den Kaufvertrag zu erstellen und den Verkauf zu beglaubigen. Hierfür sind in der Regel mindestens drei Termine beim Notar erforderlich.
Im ersten Termin findet ein Vorgespräch statt, anhand dessen der Notar einen Vorvertrag erstellt. Im zweiten Termin werden der Vorvertrag und eventuelle Änderungen detailliert mit dem Käufer und Verkäufer besprochen. Im dritten Termin wird der Kaufvertrag erneut gründlich von allen Parteien geprüft. Dabei liest der Notar den gesamten Kaufvertrag vor. Wenn Käufer und Verkäufer mit dem Inhalt des Kaufvertrags einverstanden sind, erfolgt die Unterzeichnung und Beurkundung.
Die Finanzierungsvollmacht ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil eines Immobilienkaufvertrags. Der Verkäufer gewährt dem Käufer dabei die Befugnis, die Immobilie finanziell zu belasten, auch wenn der Kaufpreis noch nicht gezahlt wurde. Dadurch kann die finanzierende Bank die Immobilie als Sicherheit verwenden, bevor das Geld aus dem Immobilienkredit fließt.
Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen und sichert dem Käufer den vereinbarten Eigentumserwerb zu. Von der Einigung über den Immobilienkauf bis zur tatsächlichen Vertragsunterzeichnung können Wochen oder sogar Monate vergehen. Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer davor, dass der Verkäufer seine Meinung ändert, zum Beispiel, wenn ein anderer Käufer einen höheren Preis für die Immobilie bietet. Sie bietet auch Schutz vor einer Insolvenz des Verkäufers und davor, dass Gläubiger des Verkäufers Zugriff auf das Grundstück haben.
Es ist ratsam, dass Käufer immer auf eine Auflassungsvormerkung bestehen.
Der Übergang von Nutzen und Lasten bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem das Grundstück wirtschaftlich auf den Käufer übergeht. Ab diesem Zeitpunkt stehen dem Käufer die Erträge aus der Immobilie zu, wie zum Beispiel Mieteinnahmen. Gleichzeitig ist der Käufer ab diesem Zeitpunkt für alle Kosten des Grundstücks und der Immobilie verantwortlich.